Lichtblick warnt vor „unechten“ Sterbeversicherungen

Verträge landen teilweise in der Verlassenschaft statt die Kosten gleich zu decken

Immer wieder tauchen in letzter Zeit unechte Sterbeversicherungsverträge auf. Dadurch kann oft der Bestatter nicht bezahlt werden und die Familien müssen trotz Vorsorge auf die Verlassenschaft warten.

Gewöhnlich hat eine Sterbeversicherung den Nutzen, dass die Versicherer direkt mit dem Bestattungsunternehmen abrechnen. Bei einigen Gesellschaften wird allerdings nicht darauf hingewiesen, dass eine sofortige Auszahlung im Todesfall nur möglich ist, wenn eine Bezugsperson eingetragen wird. Statt einer bezugsberechtigten Person werden ansonsten die gesetzlichen Erben in der Polizze eingetragen. Das führt dazu, dass die Vorsorge im Ablebensfall erst über die Verlassenschaft abgerechnet wird und die Familien oft über Monate nicht über das Kapital verfügen können.

Die Hintergründe

Früher konnte man als Bezugsberechtigten den „Überbringer der Polizze“ eintragen lassen. Damit erhielt im Todesfall eben der Überbringer der Polizze umgehend den versicherten Betrag und damit landete das Kapital nicht in der Verlassenschaft (Erbmasse). Durch den Beitritt zur EU hat sich das geändert und diese Klausel wurde ersatzlos gestrichen. Die Kunden hätten reagieren und eine dritte Person als Bezugsberechtigt in die Polizze eintragen müssen. Für viele Angehörige kam die böse Überraschung erst, als der Anlassfall eintrat. Das Kapital war eben nicht wie gedacht für das Begräbnis verfügbar, sondern wanderte in die Verlassenschaft. Und die Abwicklung kann dauern.

Ein zweiter Grund ist mangelnde Beratungsqualität. Denn es sind auch Neuverträge betroffen. Bei den meisten Gesellschaften handelt es sich nämlich um normale Ablebensversicherungen, wo lediglich der Name auf eine Sterbeversicherung hinweist. Die Kunden werden dann mangelhaft beraten und eine bezugsberechtigte Person bleibt ausgespart. In einem konkreten Fall bekamen Kunden und ein Mitarbeiter von Lichtblick lediglich pampige antworten und letzlich seien die Kunden selbst Schuld.

„Ich appeliere an die betroffenen Institute dem Vorschub zu leisten. Entweder wird der betreffende Vertrag entsprechend ausgestaltet, oder es wird auf den Namen Sterbeversicherung verzichtet. Ich werde mit den betroffenen Instituten sprechen. Bleibt jedoch der gewünschte Effekt aus, werden wir rechtliche Schritte prüfen und den Konsumentenschutz einschalten.“, so Jörg Bauer, GF von Lichtblick.

So sollte eine echte Sterbeversicherung ausgestaltet sein

Direktabrechnung mit dem Bestattungsunternehmen
Eigene Klausel Kostenübernahme für Überführungen des Leichnams, auch im Inland
Sofortige Verfügbarkeit des Kapitals nach einem Sterbefall

Eine Sterbeversicherung dient als Sterbevorsorge. Menschen schließen im guten Glauben einen Vertrag ab, in der Hoffnung, dass die Hinterbliebenen keinen Stress haben und in keine Geldnot geraten. Tritt der Schadensfall ein, ist der Schrecken groß, wenn die Versicherung nicht sofort leistet.

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