Sterbehilfe – Positives und Negatives aus Sicht des Bestatters

Jörg Bauer zur Sterbehilfe

Drei Fälle und drei Schicksale

Seit 1. Jänner 2023 ist die begleitete Sterbehilfe in Österreich gesetzlich geregelt. Einiges daran ist sehr positiv. Doch wo Licht, dort ist auch Schatten. Negativ sieht Jörg Bauer von der Bestattung Lichtblick die verfügbaren Informationen für Betroffene und die massive Einschränkung zur Information. Mit Werbeverbot hat das nichts mehr zu tun. Der ÖGHL hat nun eine weitere Klage beim VFGH eingereicht. Sie Pressemeldung.

Lichtblick durfte seit 1. Jänner 2023 drei Familien begleiten. Die erste Dame bat um Öffentlichkeit, da es für Sie aus dem Pflegeheim besonders aufwendig war, alles für eine positive Sterbehilfeverfügung zu erwirken. Dazu gehören zwei Vertrauensärztinnen (eine davon Palliativmed.), die Angaben über Gesundheitszustand und Ausweglosigkeit bestätigen müssen. Danach erfolgt die Beglaubigung durch einen Notar und dann muss man noch eine Apotheke finden, die bereit ist, das notwendige Mittel für den Suizid zu besorgen. Die Krone berichtete über diesen Fall. https://www.krone.at/2823118

Im Anschluss wendete sich ein Paar an Jörg Bauer, dass bereits alle Voraussetzungen erfüllt hatte. Der Mann hatte einen Gehirntumor, welcher nicht mehr behandelbar war. Auch hier musste das Paar wochenlange Recherchen durchführen, um willige Ärzte, den Notar und die Apotheke für eine Genehmigung der Sterbehilfe zu finden.

Die dritte Familie musste ebenfalls diese Erfahrungen von undurchsichtiger Bürokratie machen. Im dritten Fall berichtete die Familie von zahlreichen Ärzten und Notaren, die es ablehnten, ihre Arbeit zu tun. Aus moralischen Gründen. Da stellt sich die Frage, wie es mit Moral zu vereinbaren ist, Menschen, die an schwersten Erkrankungen leiden und deren Lebensende ohne Hilfe von Leid geprägt wäre, wegzuschicken.

Die guten Nachrichten

Jedoch gibt es auch Positives zu berichten. Denn hat man die notwendigen Unterlagen und die Sterbeverfügung beisammen und seine Vertrauensperson benannt, dann geht alles seiner Wege. Die Kosten liegen ungefähr zwischen 800 und 1000 Euro. Es kann also aus Sicht von Lichtblick keiner der Beteiligten Kapital aus der Sache schlagen. Verglichen mit der Schweiz, wo es um ein paar tausend Franken geht, eine lobenswerte Regelung.

Und die beste Nachricht ist die Wirkung und der tatsächliche Sterbeprozess. Die dritte Familie war unmittelbar im Sterbeprozess dabei und berichtete: „Nach der Einnahme des Mittels schlief Papa ein und begann laut zu schnarchen. Wir dachten zuerst, das Mittel wirkt nicht. Doch dann wurde das Schnarchen leiser bis es endgültig verstummte. Keine Regung, kein Leid, kein Schmerz. Es war für uns so ein schöner Abschied. Ganz bewusst und voller Liebe.“

„Wir haben in Österreich lange um das Recht selbstbestimmt zu sterben gekämpft. Ich bin auch für mich selbst dankbar, diese Möglichkeit zu haben. Zumal ich immer wieder sehen muss, dass auch die Palliativmedizin in der Schmerzbehandlung an ihre Grenzen stößt. Und meine persönliche Meinung zu den Kritikern der begleiteten Sterbehilfe: Wer nicht betroffen ist, sollte sich zurückhalten. Es schreien immer die am lautesten, die keine Ahnung haben und dem Tod noch nie ins Auge blicken mussten.

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