Ein Sterbefall ist eingetreten
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Erste Schritte nach einem Sterbefall
Zuerst die gute Nachricht. Mit der Bürokratie haben heute Angehörige so gut wie nichts zu tun. Wir möchten Ihnen aber einen Überblick über alle Stationen einer Verabschiedung geben. Bei Fragen erreichen Sie uns stets unter 0676 603 24 12.
Wo ist der Sterbefall eingetreten?
Krankenanstalten Verbund
Wenn der Tod in einem Krankenhaus des Krankenanstalten-Verbund Wien eingetreten ist, besteht kein Grund zur Eile. Die gesetzlich vorgeschiebene Totenbeschau wird automatisch durchgeführt. Die Anzeige des Todes (Resultat der Totenbeschau) wird automatisch vom Amtsarzt an das Standesamt übermittelt. Einen Tag danach können wir auf einem beliebigen Standesamt in ganz Österreich für Sie die Sterbeurkunde abholen.
Nach der Totenbeschau wird der/die Verstorbene in der Prosektur der Pathologie aufbewahrt. Dafür wird eine fixe Gebühr zwischen 150 und 170 Euro eingehoben. Diese müssen wir bei der Abholung entrichten und sie gilt für 14 Tage.
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde
- Dokument Beziehungsstatus (z.B. Heiratsurkunde)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Wir benötigen die Dokumente lediglich als Kopie oder digital.
Der/Die Verstorbene wird in der Prosektur eingekleidet und eingebettet. Sie können also Kleidung in der Prosektur hinterlegen oder uns zur Abholung mitgeben.
Privatspitäler
Die automatische Durchführung der Totenbeschau ist die einzige Gemeinsamkeit mit dem Krankenanstalten-Verbund. Denn meist verfügen die Privatspitäler weder über eine Prosektur, noch ausreichend Kühlräume. Die Abholung muss deshalb rasch erfolgen.
Lassen Sie sich jedoch nicht übervorteilen. Denn leider sind uns einige Fälle bekannt, bei denen von Seiten des Privatspitals eigenmächtig gehandelt und eine Bestattung beauftragt wurde. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Denn zuerst sind die Angehörigen zu informieren, ohne unnötigen Druck auszuüben. Dann können diese eine Bestattung nennen. So viel Zeit muss sein.
Jedenfalls holen wir in ganz Wien 24 Stunden pro Tag und 7 Tage in der Woche ab.
Rufen Sie uns an und wir übernehmen
Wir setzen uns mit dem jeweiligen Krankenhaus in Verbindung und vereinbaren den Abholtermin. Vorher versuchen wir mit Ihnen den weiteren Verlauf zu besprechen. Dann können wir direkte Wege wählen und die Kosten minimieren.
0676 603 24 12 rund um die Uhr
Landeskrankenhäuser Niederösterreich
Wenn der Tod in einem niederösterreichischen Landeskrankenhaus eingetreten ist, wird die gesetzlich vorgeschriebene Totenbeschau zumeist automatisch durchgeführt. Danach erfolgt die Aufbewahrung des/der Verstorbenen in der Prosektur der Pathologie. Wie in Wien, wird auch in Niederösterreich eine pauschale Liegegebühr eingehoben. Diese beträgt zwischen 150 und 200 Euro und gilt in den meisten Fällen nur 3 Tage ab der Totenbeschau.
Außer im Landeskrankenhaus St. Pölten gelangt die Anzeige des Todes (Dokument der Totenbeschau) nicht automatisch auf das örtliche Standesamt. Diese wird uns bei der Abholung ausgehändigt und muss von uns zur Datenerfassung auf das örtliche Standesamt gebracht werden. Dabei sorgen wir für die Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde
- Dokument Beziehungsstatus (z.B. Heiratsurkunde)
- Meldezettel
Wir benötigen die Dokumente lediglich als Kopie oder digital.
Der/Die Verstorbene wird in der Prosektur eingekleidet und eingebettet. Sie können also Kleidung in der Prosektur hinterlegen oder uns zur Abholung mitgeben.
24 Stunden/7 Tage der Woche 0676 603 24 12
Pflege- und Seniorenheime
In den meisten Pflege- und Seniorenheimen werden alle Angelegenheiten, ein eventuelles Ableben betreffend, im Voraus geregelt. Im Aufnahme- oder Mietvertrag werden fixe Kontaktpersonen eingetragen, und in einigen Fällen wird bereits vorab ein Bestattungsinstitut eingetragen.
In einigen Häusern werden die Angehörigen kontaktiert, wenn ein Sterbefall bevorsteht. Dabei werden Sie meist nochmals gebeten, ein Bestattungsinstitut bekannt zu geben. Da viele Einrichtungen über keine Kühlmöglichkeiten verfügen, ist die Abholung am selben Tag durchzuführen.
In einigen Einrichtungen wird die Totenbeschau nicht veranlasst, sondern wir müssen diese Aufgabe übernehmen. In vielen Gegenden ist das vor Allem am Wochenende schwierig oder unmöglich. Dieser Umstand wurde von uns oft kritisiert, weil es so zu Mehrkosten kommt. Soll nämlich der Leichnam in einen anderen Ort überführt werden, so ist das geseztlich erst ab erfolgter Totenbeschau vor Ort möglich. Wir sind dann gezwungen, ein örtliches und kostenpflichtiges Leichenschauhaus zu nutzen.
Das sind aber alles Dinge, um die Sie sich nicht kümmern müssen. Rufen Sie uns an und wir kümmern uns um alles.
24 Stunden/7 Tage der Woche 0676 603 24 12
Schritt 1, Notarzt oder Rettung anrufen (Tel.: 141 od. 144)
Sie haben die Aufgabe übernommen, Ihre/Ihren Angehörige/n zu Hause zu pflegen und nun ist der Sterbefall eingetreten. Der erste Anruf muss sich nun an den Notarzt richten. Dieser verfügt über ein mobiles EKG und muss offiziell den Tod feststellen.
Amtsarzt wegen Totenbeschau verständigen
Wir sind unter 0676 603 24 12 7 Tage der Woche, Tag und Nacht erreichbar!
Feuerbestattung
ab €1767,30
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Termin bei Ihnen Zuhause:
Täglich: 09:00 bis 18:00 (Wien, Neulengbach, St. Pölten, Tulln, Baden, Wr. Neustadt, Neunkirchen und alle Gemeinden dazwischen) 0676/603 24 12