Behördenauflagen: Nach Tod setzt sich kostspielige Maschinerie in Gang

Erdbestattung

Wer in Wien seinen letzten Atemzug tut, dem blüht eine österreichweit einzigartige „Sonderbehandlung“. Sobald der Tod amtlich bescheinigt ist, greifen die behördlichen Zahnräder ineinander und setzen eine kostspielige Maschinerie in Gange, aus der es kein Entkommen gibt. Besonders problematisch: Die Hinterbliebenen bekommen keine Chance, sich gebührend zu verabschieden. 

Dass Tote de facto immer weniger Persönlichkeitsrechte haben, stößt ohnehin so manchem Mitbürger sauer auf – so sind die Hinterbliebenen hierzulande nicht verpflichtet, die letzten Wünsche des Verstorbenen in Hinsicht auf die Bestattung zu erfüllen. In Wien geht man noch einen Schritt weiter. Hier werden auch ganz legitime Wünsche der Angehörigen ignoriert.

Der Stein des Anstoßes ist im Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz zu finden: Alle Verstorbenen müssen bis zur Beisetzung in einer kommunalen Leichenhalle gelagert werden. Der Begriff „gelagert“ mag in diesem Zusammenhang pietätlos erscheinen, doch nichts anderes passiert in diesen Räumlichkeiten. Unzählige Särge werden in Regalsystemen übereinandergestapelt. Angehörige haben keinen Zutritt. Begründet wird dies mit den Schlagwörtern „Pietät und Hygiene“. Dass es gerade an Letzterer mangelt, drang erst vor Kurzem an die Öffentlichkeit: Schimmel und Schmutz gehören zum alltäglichen Bild (ein Hintergrund dazu ist hier zu finden).

Aktuell will sich eine Wienerin das Recht erkämpfen (ein Hintergrund dazu ist hier zu finden), in der Leichenhalle eines privaten Bestatters aufgebahrt zu werden – wie es in Tirol und allen anderen Bundesländern möglich ist. Eine Initiative, die auch Walter Pois, seines Zeichens Verwalter und Filialgeschäftsführer des Matzleinsdorfer Friedhofs, begrüßt: „Private Bestatter können die Aufbahrung wesentlich individueller und persönlicher gestalten“, ist er überzeugt. Auch wäre es den
Trauernden möglich, sich würdevoll von den Verstorbenen zu verabschieden. Ein wichtiger Schritt in diesem ohnehin schwierigen Prozess. Pois weiter: „Die Hinterbliebenen haben oft gar keine Chance, sich über das übliche Prozedere zu beschweren. Dafür sind sie viel zu sehr mit ihrer Trauerarbeit und den zahlreichen Amtswegen beschäftigt“.
Besonders pikant wird es, wenn jemand aus Tirol oder einem anderen Bundesland in Wien verstirbt. Auch diese Person muss laut Gesetz in eine kommunale Leichenhalle. Zu den ohnehin oft hohen Bestattungskosten kommen dann gleich noch mehrere Hundert Euro für diesen „Service“. Für die Hinterbliebenen ein schwerer Brocken. Genau hier dürfte aber auch der wahre Grund für die Zwangsbeglückung liegen: Bei rund 14.000 Todesfällen pro Jahr kommt wohl ein hübsches Sümmchen zusammen.

Für einige Bewohner der Bundeshauptstadt gibt es allerdings eine Alternative: In Ausnahmefällen dürfen Verstorbene auch in Gotteshäusern aufgebahrt werden. Voraussetzungen: Ein Priester, der sich einverstanden erklärt, ein entsprechender Antrag beim zuständigen Wiener Magistrat und – vor allem – der Verstorbene musste zu Lebzeiten einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehören. Für alle anderen heißt es: Zwischenlagerung im kommunalen Kühlhaus.

Sue Holl

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